Beispiele, um eine faire Miete im Altbau zu berechnen

2020-03-19

In diesem Artikel erklären wir Mieter*Innen und Vermieter*Innen welche Miete im Altbau verrechnet werden darf und zeigen dir die Berechnung in verschiedenen Beispielen auf. Gerne kannst du auf http://fairemiete.at eine kostenlose Berechnung deines fairen Mietzinses durchführen bzw. deinen Mietvertrag für eine kostenlose Überprüfung an info@fairemiete.at übermitteln. Unsere Mitarbeiter stehen dir im Anschluss gerne auch für eine persönliche Besprechung zum Thema Miete zur Verfügung.

Die Mietzinsberechnung

Wie schon in einem unserer früheren Artikel (wie wird eine faire Miete im Altbau berechnet - https://fairemiete.at/wissen/mietpreisberechnung) beschrieben, wollen wir nun konkrete Beispiele für die Berechnung einer fairen Miete im Altbau nennen. Bevor wir auf die konkreten Beispiele eingehen, wollen wir dir nochmals einige wichtige Eckpunkte für die Berechnung einer fairen Miete zeigen.

Die Miete sollte korrekt berechnet werden
Die Miete sollte korrekt berechnet werden

Welche Faktoren sind für die Berechnung der fairen Miete im Altbau besonders wichtig?

  • Befristete oder unbefristete Laufzeit
  • Die Größe der Wohnung
  • Die Kategorie der Wohnung (diese hängt vom tatsächlichen Zustand der Wohnung ab. Wichtig ist, dass vorhandene Mängel von Vermieter*Innen angezeigt werden)
  • Das Stockwerk in dem deine Wohnung liegt
  • Ob ein Fernblick gegeben ist
  • Inwiefern das Wohnen in der Wohnung durch Lärm beeinträchtigt wird
  • Gibt es folgende Annehmlichkeiten z.B.:
    • Lift
    • Hauszentralheizung
    • Hobbyraum
    • Fahrrad oder Kinderwagenabstellraum
    • Gemeinschaftsantenne
    • Telekabelanschluss
    • Gegensprechanlage
    • Parkettboden
    • Zweites Bad
    • Telefonanschluss
    • Garten (Einzelnutzung)
    • Balkon
    • Terrasse
    • Erstbezug - neuwertiger Zustand
    • Zweites WC
    • Waschküche mit Trockner
    • Kellerabteil
  • Abzüge gibt es z.B. bei:
    • Dachschrägen
    • Bad und WC in einem Raum
    • Gangküche oder Küche ohne direkte Belichtung und Belüftung

Der zulässige Mietzins berechnet sich ausgehend von einem landesweit festgelegten Grundbetrag. Für jede der oben genannten Dinge steht ein Zu- oder Abschlag zu. Aus der Gesamtheit dieser Angaben wird dann die faire Miete berechnet. Die faire Miete stellt die maximal zulässige Miete dar, eine niedrigere Miete kann allerdings jedenfalls vereinbart werden. Der brutto Mietzins setzt sich damit aus Richtwertzins der Wohnung, den Betriebskostensatz und der Umsatzsteuer zusammen.

Folgende Beispiele sind erfunden und sollen nur zur Illustration dienen:

Bitte beachte, dass jeder Fall von den Gerichten im Einzelfall bewertet wird und daher speziell die Höhe des Lagezuschlages oder einzelnen Zu- und Abschlägen stark variieren kann.

1. Beispiel

Die Umstände zu unserem ersten Beispiel:

  • Mietvertrag mit unbefristeter Laufzeit
  • Adresse: Nussdorferstraße 60, 1090 Wien
  • Größe 64m2
  • Kategorie A
  • Befindet sich im 3. Stock
  • Kein Fernblick
  • Die Wohnung ist laut
  • Vorhanden sind eine Gegensprechanlage, ein zweites WC, eine Gemeinschaftsantenne, eine Hauszentralheizung, ein Telekabelanschluss, Parkettboden und ein Kellerabteil
  • Zuschläge gibt es in diesem Fall für die Gemeinschaftsantenne, den Telekabelanschluss, die Hauszentralheizung, die Gegensprechanlage, den Parkettboden und das zweites WC
  • Abschläge gibt es für die Tatsache, dass die Wohnung sich im 3. Stockwerk befindet und keinen Lift hat und eine starke Lärmbeeinträchtigung vorliegt.
  • Es ergibt sich ein Richtwertzin der Wohnung ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer in Höhe von ca. EUR 371,20
  • Die brutto Gesamtmiete würde ca. EUR 571,65 betragen Bei einer Befristung würde der Richtwertzins nochmals um 25% reduziert werden.

2. Beispiel

Die Fakten zu unserem zweiten Beispiel:

  • Mietvertrag mit befristeter Laufzeit
  • Adresse: Favoritenstraße 136, 1100 Wien
  • Größe 88m2
  • Kategorie B
  • Befindet sich im 1. Stock
  • Fernblick gibt es ein bisschen
  • Die Wohnung ist überdurchschnittlich laut
  • Vorhanden sind ein Fahrradraum, ein Lift, eine Gegensprechanlage und ein Kellerabteil
  • Zuschläge gibt es in diesem Fall für den Fahrradraum, den Lift, die Gegensprechanlage und den Fernblick.
  • Abschläge gibt es für die überdurchschnittliche Lärmbelastung und die Befristung.
  • Richtwertzins der Wohnung ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer lautet ca. auf EUR 492,80
  • Die brutto Gesamtmiete wäre ca. EUR 766,66 Bei einem unbefristeten Mietvertrag wäre der Mietzins etwas höher, da es nicht zum Befristungsabschlag von 25 % kommen würde.

3. Beispiel

Die Fakten zu unserem dritten Beispiel:

  • Mietvertrag mit unbefristeter Laufzeit
  • Adresse: Große Neugasse 11, 1040 Wien
  • Größe 42m2
  • Kategorie C
  • Befindet sich im 1. Stock
  • Kein Fernblick
  • Die Wohnung ist leise
  • Vorhanden sind ein Lift, ein Telekabelanschluss, ein kleiner Garten, eine Hauszentralheizung und die Wohnung ist renoviert und es handelt sich um eine Erstnutzung nach der Renovierung.
  • Zuschläge gibt es in diesem Fall für den Telekabelanschluss, den Lift, den Garten, die Hauzentralheizung und die Erstnutzung nach Renovierung
  • Abschläge gibt es für die Kategorie der Wohnung und die Tatsache, dass es kein Kellerabteil gibt.
  • Richtwertzins der Wohnung ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer lautet ca. auf EUR 234,36
  • Die brutto Gesamtmiete wäre ca. EUR 364,98 Bei einer Befristung wird der Richtwertzins nochmals um 25% reduziert.

Bei den oben genannten Fällen hat es sich nur um erfundene Beispiele gehandelt, die dir zur Illustration dienen sollen. Wie bereits oben ausgeführt, wird die zulässige Miete auch stets im Einzelfall festgesetzt und haben wir für unsere Berechnung uns vorliegenden Erwartungswerte verwendet.

In unseren kommenden Artikeln erhältst du nähere Informationen zu den interessanten Themen rund um eine faire Miete wie insbesondere zur richtigen Betriebskosten Be- und Abrechnung sowie zu Befristungsmöglichkeit von Mietverträgen.

Wir hoffen du konntest viele neue Informationen erhalten, sowie bestehendes Wissen verfestigen. Wie immer sind wir auf dein Feedback unter info@fairemiete.at gespannt, sowie jederzeit bereit dich bei der Überprüfung deines Mietvertrages unter http://fairemiete.at zu unterstützen. Vertraue uns und lass uns, unsere Arbeit machen damit du Zeit für die Wesentlichen Dinge im Leben hast.

Diese Fragen bekommen wir häufig gestellt...

Wie setzt sich eine Altbau-Miete zusammen?

Faktoren für die Berechnung einer Altbau-Miete setzen sich aus unterschiedlichen Kriterien zusammen wie beispielsweise Lage, Größe, Kategorie, Stockwerk, Aussicht, Lärmbeeinträchtigungen oder hausinterne Anlagen wie Lifte. Um herauszufinden, ob die Miete über ein angemessenes Niveau verfügt, kann dich FaireMiete.at unterstützen.

Welche Faktoren spielen in der Zusammensetzung einer Altbau-Miete eine Rolle?

Lage, Größe, Ausstattungsmerkmale in Wohnung sowie dem gesamten Haus, ob es sich um einen Erstbezug handelt oder auch Außenbereiche wie Terrassen oder Garten fließen in die Berechnung einer Altbau-Miete ein. Bei FaireMiete.at kann einfach und schnell berechnet werden, ob die Miete über eine angebrachte Höhe verfügt.

Wofür kann es Abzüge bei einer Altbau-Miete geben?

Folgende Faktoren sorgen für Abzüge bei einer Miete: Dachschrägen, Bad und WC befinden sich im selben Raum, es gibt nur eine Gangküche oder die vorhandene Küche verfügt nicht über direkte Belichtung und Belüftung. FaireMiete.at hilft dir dabei herauszufinden, ob die bezahlte Miete auch einem fairem Niveau entspricht.

Wie wird eine Altbau-Miete berechnet?

Eine Miete setzt sich aus einem landesweit festgelegten Grundbetrag und Zu- sowie Abschlägen für verschiedenen Faktoren des Innen- und Außenbereichs sowie Lage zusammen. Solltest du das Gefühl haben, zu viel Miete zu zahlen, dann unterstützt dich faireMiete.at bei der Durchsetzung deines Rechts auf eine angemessene Höhe.

Sind Zuschläge bei Altbau-Mieten immer gleich?

Nein, Zuschläge variieren von Wohnung zu Wohnung. Wenn du das Gefühl hast, zu viel Miete für deine Altbau-Wohnung zu zahlen, kannst du dich an faireMiete.at wenden.

Wirkt sich eine Befristung der Mietdauer auf die Altbau-Miete aus?

Ja, eine Befristung des Mietvertrages führt zu einer 25%-Reduzierung des Richtwertzinses. Auf faireMiete.at lässt sich einfach und schnell berechnen, ob deine gezahlte Altbau-Miete über eine angemessene Höhe verfügt.

Um wieviel senkt eine Befristung der Mietdauer die zu zahlende Miete?

Eine Befristung der Mietdauer führt zu einer Reduktion des Richtwertzinses um 25%. FaireMiete.at unterstützt dich dabei, herauszufinden, ob du eine faire Miete zahlst.