Welche Möbelmiete darf mein Vermieter verlangen

2021-11-09

In den bisherigen Artikeln haben wir euch erklärt, wie die im Altbau zulässige Miete berechnet wird und bei welchen Wohnungen lediglich der Richtwertmietzins verlangt werden kann. Ebenfalls haben wir ausgeführt, für welche Wohnungen seitens der Mieter*Innen ein Lagezuschlag verrechnet werden darf und welche Betriebskosten von Vermieter*Innen an Mieter*Innen übergelegt werden können. Wir haben im Mietrechtsgesetz geltende Fristen angesprochen und gemeinsam Beispiele zu Mietzinsüberprüfungen durchgerechnet. Du findest diese Artikel auf unserer Website unter: https://fairemiete.at/wissen

Überprüfung Mietzins:

Speziell in für Mieter*Innen (wie jetzt durch steigende Inflation und Corona-Belastung) besonders schwierigen Zeiten befinden sich viele in der Situation ihre monatlichen Ausgaben ganz genau überprüfen zu müssen.

Viele Menschen wissen dabei nicht, dass es in Österreich vergleichsweise strenge Gesetze gibt, die den Vermieter*Innen vorschreiben, welchen Mietzins für eine Wohnung maximal verlangt werden kann/darf. Das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) sieht besonders für Wohnungen im Altbau Beschränkungen vor, wobei der Richtwertmietzins einen besonders wichtigen Fall darstellt.

Probleme mit der Mietzinsbestimmung:

Besonders problematisch ist, dass sich viele Vermieter*Innen nicht an die Obergrenze für Mieten halten und teilweise viel zu hohe Mieten verlangen. Da die genaue Berechnung des zulässigen Mietzinses im Detail kompliziert ist und oft von der Einschätzung eines Sachverständigen abhängt, wissen viele Vermieter*Innen auch nicht, welchen Mietzins sie tatsächlich verlangen dürfen. Daher verlangen sie oft den ein oder anderen Euro pro Quadratmeter zu viel, mit dem Risiko, den zu viel bezahlten Mietzins, zurückzahlen zu müssen. Für Mieter*Innen führt dies dazu, dass seitens der Vermieter*Innen in vielen Fällen schnell über 100-200 EUR Miete zu viel verlangt werden.

Überprüfen Mieter*Innen daher den Mietzins, geschieht dies auf Basis der bestehenden, österreichischen Gesetze und gibt es auch moralisch keinen richtigen Grund, warum Mieter*Innen auf eine Überprüfung seines Mietzinses verzichten sollte. Gleichzeitig sollte allerdings auch festgehalten werden, dass auf Grundlage der teilweise komplizierten rechtlichen Situation viele Vermieter unbeabsichtigt einen zu hohen Mietzins verlangt haben.

Wir von https://faireMiete.at unterstützen dich gerne bei der Überprüfung deines Mietzinses und stehen dir unter info@fairemiete.at jederzeit bei Fragen zur Verfügung.

Welche Möbelmiete darf mein Vermieter verlangen?

Oftmals wird von Vermieter*Innen nicht nur die Wohnung vermietet, sondern Mieter*Innen werden ebenfalls Inventar und weitere Einrichtungsgegenstände gegen Entgelt überlassen. Auch hier bestehen für den Vermieter*Innen Begrenzungen bei der Höhe des zulässigen Entgelts. Vermieter*Innen dürfen von Mieter*Innen nur ein angemessenes Entgelt für dieses Inventar verlangen.

Nicht zu den Einrichtungsgegenständen zählen Ausstattungselemente, welche für die Kategoriebestimmung der Wohnung relevant sind, oder für diese erforderlich sind (zB. Koch- und Spülgelegenheit für das Kategoriemerkmal „Küche“).

Mieter*Innen können das zulässige Entgelt für mitvermietetes Inventar auf Antrag feststellen lassen. Eine solche Überprüfungsmöglichkeit ist insbesondere notwendig, da viele Vermieter*Innen versuchen den strengen Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes durch eine niedrigere Miete für die Wohnung und einer zwingenden, höheren Miete für mitvermietete Einrichtungsgegenstände zu entgehen. Da allerdings die Höhe des angemessenen Zinses für das Inventar überprüft werden kann, können Mieter dieser Umgehung effektiv entgegenwirken.

Unterstützung der Überprüfung:

Wir von faireMiete.at unterstützen dich sehr gerne bei der Überprüfung deinen Mietzinses deiner Wohnung oder deiner Einrichtungsgegenstände. Melde dich bei unserem jungen, dynamischen Team.

Diese Fragen bekommen wir häufig gestellt...

Was ist eine Möbelmiete?

Eine Wohnung kann entweder leer oder mit (Teil-)Möblierung vermietet werden. Für zur Verfügung gestelltes Mobiliar, das nicht zu einer Standardausstattung wie eine Küchenspüle gehört, darf von VermieterInnen Miete verlangt werden. Die Möbelmiete kann schnell und kostenfrei von faireMiete.at überprüft werden.

Können VermieterInnen eine Miete für Möbel verlangen?

Ja, für Möbel, die nicht zur Standardausstattung einer Wohnung gehören, kann eine Miete verlangt werden. Diese ist jedoch mit einer Obergrenze versehen. Ob die verlangte Miete angebracht ist, lässt sich einfach auf faireMiete.at herausfinden.

Für welche Gegenstände darf eine Möbelmiete verlangt werden?

Für alle Ausstattungsgegenstände, die nicht zum Standard einer Wohnung gehören, wie beispielsweise eine Couch, darf Möbelmiete verlangt werden. Wenn du die Höhe deiner Möbelmiete überprüfen lassen willst, dann kannst du dies auf faireMiete.at durchführen lassen.

Gibt es eine finanzielle Obergrenze für Möbelmiete?

Ja, für vermietete Möbel gibt es eine finanzielle Begrenzung, damit Mieter*Innen nicht ausgenutzt werden. Das Team von faireMiete.at überprüft gerne, ob die verlangte Miete für die Wohnung und Mobiliar angemessen festgelegt wurden.

Soll ich meine Möbelmiete überprüfen lassen?

Ja, in einigen Fällen kommt es leider dazu, dass VermieterInnen die Höhe des angemessenen Möbelmietzinses in die Höhe treiben, um die strengen Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes und einen geringen Mietzins zu umgehen.

Wie kann ich meine Möbelmiete überprüfen lassen?

Das Team von faireMiete.at ist darauf spezialisiert, Mieten für Altbau-Wohnungen und Mobiliar zu überprüfen und gemeinsam mit RechtsanwältInnen gegebenenfalls zu senken.

Warum soll ich meine Möbelmiete von faireMiete.at überprüfen lassen?

Die gesetzliche Grundlage und ihre diversen Novellen und Ausnahmen können für den Laien sehr unübersichtlich ausfallen, daher empfiehlt es sich ExpertInnen zu engagieren. Bei faireMiete.at ist man darauf spezialisiert, (Möbel)Mieten in Altbauten zu überprüfen und zu senken.