Wie wir bereits aus vorherigen Artikeln wissen, wird für 9 von 10 Altbauwohnungen ein zu hoher Mietzins verrechnet. Eine Sache, bei der Mieter*Innen oftmals hinter’s Licht geführt werden, ist eine nicht korrekt angegebene Nutzfläche in Altbau-Wohnungen. Doch wo genau besteht eigentlich der Unterschied zwischen der Wohn- und Nutzfläche? Genau damit beschäftigen wir uns heute und zeigen dir, wie du einfach und schnell zu viel bezahlte Miete zurückholen kannst.
Wohnfläche
Wohn- und Nutzfläche unterscheiden sich grundlegend darin, dass es sich bei der Wohnfläche um die tatsächliche Fläche handelt, die zum Wohnen benutzt werden kann. Wohnzimmer, Küche, Bad, Schlafzimmer und WC fallen zur Gänze in die Wohnfläche und werden mit Quadratmetern angegeben. Es kann jedoch zu Abschlägen bei der Miete kommen, sollten Dachschrägen vorhanden sein. Doch Dachschräge ist nicht gleich Dachschräge, daher muss unbedingt festgestellt werden, in welcher Höhe sie beginnt. Für Schrägen ab 1m Höhe gilt, dass 50 % der darunterliegenden Fläche der Wohnfläche zugerechnet werden kann, bei Schrägen unterhalb der 1m-Grenze jedoch keine. Auch Außenbereiche fließen unterschiedlich in die Berechnung der Wohnfläche ein, für Balkone und Terrassen gilt, dass sie mit jeweils 25 % in die Wohnfläche mit einbezogen werden müssen. Solltest du über einen Wintergarten verfügen, kommt es darauf an, ob dieser beheizt oder unbeheizt ist – ein beheizter Wintergarten fließt zu 50 %, ein unbeheizter gar nicht, in die Berechnung ein.
Nutzfläche
In Altbauten ist die Nutzfläche ausschlaggebend für den Mietzins und wird in Österreich durch das MRG reguliert. Sie bezieht sich auf die komplette Bodenfläche, die in einer Wohnung vorhanden ist. Ein wesentlicher Unterschied zur Wohnfläche ist, dass in Bereichen mit Dachschrägen keine Abzüge gemacht werden und Außenbereiche wiederum nicht in die Berechnung der Nutzfläche mit einfließen (Ausnahme Lauben, da sie von 2 bis 3 Seite von Hausmauer umgeben sind und als fensterlose Zimmer eingestuft werden). Abzüge gibt es für Durchbrechungen, wie Wände oder Türen. Im Gegensatz zur Wohnfläche werden auch Bereiche, wie Keller, Müllräume oder Parkplätze der Nutzfläche mit angerechnet. Heiz- oder Maschinenräume fallen übrigens in die Kategorie Funktionsflächen und Lifte, Stiegenhäuser oder Eingänge werden als Verkehrsflächen eingestuft - Beides wird nicht zur Berechnung der Nutz bzw. Wohnfläche mit einbezogen.
Korrekte Berechnung der Nutzfläche
Du kannst jederzeit selbst nachkontrollieren, ob die im Mietvertrag angegebene Nutzfläche auch der tatsächlichen Fläche entspricht, indem du zum Maßband oder einem Laser-Entfernungsmesser greifst und nachmisst. Um die Wohn- bzw. Nutzfläche korrekt zu ermitteln, müssen die Innenwände der Räume als Startpunkt für Abmessungen herangezogen werden. Hierbei jedoch nicht vergessen, dass für Durchreichen, Türen, Wände oder Säulen Abzüge gemacht werden müssen. Solltest du beim Nachmessen feststellen, dass sich die im Mietvertrag angegebene Fläche von deinen Messergebnissen um mehr als 10 % unterscheidet, dann kannst du mithilfe von faireMiete zu viel bezahlten Mietzins zurückholen - sogar 3 Jahre rückwirkend!
Hast du das Gefühlt, zu viel Miete für deine Altbau-Wohnung zu zahlen? Dass deine tatsächliche Nutzfläche sich von der im Mietvertrag angegebene Fläche unterscheidet? Dann mach’ jetzt hier den kostenfreien Check wende dich an unser Team bei faireMiete, die sich freuen, dir bei einer Mietzinsreduktion und der Durchsetzung deines Rechts zu helfen! Schreib’ uns ein Mail an info@faireMiete.at oder ruf’ uns unter +43 676 3507500 an - Wir freuen uns, von dir zu hören!
Diese Fragen bekommen wir häufig gestellt...
Was ist die Wohnfläche?
Bei der Wohnfläche handelt es sich um die tatsächliche Fläche, die zum Wohnen genutzt werden kann.
Welche Räume gehören zur Wohnfläche?
Wohn- und Schlafzimmer, Küche, Bad sowie WC fließen in die Berechnung der Wohnfläche mit ein. Für Außenbereiche, sowie Dachschrägen müssen Abschläge verrechnet werden.
Gibt es für Außenbereiche Abschläge bei der Wohnfläche?
Ja, Balkone und Terrassen zählen nur zu 25 %, ein beheizter Wintergarten zu 50 % als Wohnfläche. Sollte es hier Unterschiede zur im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche geben, hilft dir faireMiete.at zu viel bezahlten Mietzins zurückzufordern.
Wirken sich Dachschrägen auf die Miete aus?
Ja, je nach Höhe haben Dachschrägen eine Auswirkung auf den zu zahlenden Mietzins. Beginnt die Deckenhöhe bereits unterhalb der Grenze von 1m, darf die darunterliegende Fläche nicht hinzugerechnet werden. Ab einer Höhe von 1m dürfen 50 % der darunterliegenden Fläche der Wohnfläche angerechnet werden.
Was ist die Nutzfläche?
Die Nutzfläche bezieht sich auf die komplette Bodenfläche in Innenräumen (+Loggia wenn vorhanden), die genutzt werden kann. In Altbau-Wohnungen ausschlaggebend für die Berechnung des Mietzinses.
Wer regelt den Preis für die Nutzfläche in einer Altbau-Wohnung?
Altbauten werden durch das Mietrechtsgesetz reguliert, so auch Preise und Vorgaben für die Nutzfläche. FaireMiete.at hilft dir, wenn du das Gefühl hast, zu viel Miete zu zahlen.
Was kann ich tun, wenn die Nutzfläche in meinem Mietvertrag nicht mit meiner Messung übereinstimmt?
Bei faireMiete.at sind wir darauf spezialisiert, Mieten in Altbau-Wohnungen zu prüfen und dein Recht auf eine faire Miete durchzusetzen. Kontaktiere uns noch heute, damit wir dir helfen können.
Kann ich zu viel bezahlte Miete zurückholen, weil die Nutzfläche falsch im Mietvertrag angegeben wurde?
Ja, bis zu 3 Jahre rückwirkend, kann dich faireMiete.at dabei unterstützen, zu viel bezahlte Miete zurückzufordern, wenn die Diskrepanz zwischen angegebener und nachgemessener Nutzfläche mehr als 10% beträgt.