Große Altbau-Wohnungen bieten sich ideal an, um eine*n Untermieter*In aufzunehmen. Besonders unter Student*Innen sind die großzügigen Räumlichkeiten äußerst beliebt, um sie als Wohngemeinschaft zu nutzen und so den Mietzins aufzuteilen. Doch wie das eigentlich rechtlich aussieht, wenn mehrere, nicht verwandte, Menschen in einer Altbau-Wohnung leben, haben wir uns für euch angesehen.
Basics zur Untervermietung
Eine Untermiete im Altbau unterliegt strengen Regeln des Mietrechtsgesetzes (MRG) und sollten sich Hauptmieter*Innen dazu entscheiden, eine*n Untermieter*In aufzunehmen, dann muss darauf geachtet werden, dass diese Kriterien auch tatsächlich eingehalten werden:
- Wird nur ein Teil der Altbau-Wohnung untervermietet, dann darf dies ohne Zustimmung der Vermietung passieren (Beispiel WG). Wird jedoch mehr als nur ein Zimmer zur Untermiete angeboten, dann ist das nicht so einfach möglich. Es ist in jedem Fall wichtig, die Vermieter*Innen, falls das Thema Untermiete nicht bereits im Mietvertrag behandelt wurde, über seine Pläne in Kenntnis zu setzen und eine schriftliche Erlaubnis einzuholen. Schlimmstenfalls kann es ansonsten zu einer Auflösung des Mietvertrages kommen!
- Es darf keinesfalls die gesamte Altbau-Wohnung untervermietet werden, denn damit wird signalisiert, dass die Wohnung eigentlich gar nicht selbst benötigt wird. Wird die gesamte Altbau-Wohnung untervermietet, droht eine Kündigung des Mietvertrages oder aber sogar eine Unterlassungsklage.
- Wird das zur Untermiete angebotene Zimmer der Altbau-Wohnung unverhältnismäßig hoch weitervermietet, dann ist das nicht erlaubt. Die Untermiete darf nicht mehr als 50 % des Hauptmietzinses übersteigen. Hier kann nicht nur eine Kündigung des Mietvertrages drohen, sondern ebenfalls auch eine Unterlassungsklage durch die Vermietung.
- Die Untermiete kann auch untersagt werden, wenn die Anzahl der Bewohner*Innen die Anzahl der verfügbaren Räume übersteigt (sogenannter Überbelag), oder aber der/die neue Mitmieter*In den Hausfrieden stören könnten.
- Bei einer Untermiete dürfen Hauptmieter*Innen neben einem Mietzins auch Möbelmiete verlangen – jedoch darf auch hier der Wert nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen.
- Endet der Vertrag der Hauptmieter*Innen, dann endet auch der Vertrag zur Untermiete.
Zahlst du zu viel Miete in deiner Altbau-Wohnung?
Nach wie vor ist es so, dass 9 von 10 Mieter*Innen zu viel Miete für ihre Altbau-Wohnung zahlen. Oftmals wissen Mieter*Innen einer Altbau-Wohnung gar nicht, dass die Mieten von Altbau-Wohnungen an einen gesetzlichen Richtwert gebunden sind, der gar nicht überschritten werden darf. Wenn auch du das Gefühl hast, einen zu hohen Mietzins zu bezahlen, dann können wir von faireMiete dir dabei helfen, deine Miete nachhaltig auf ein faires Niveau zu senken.
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Wir freuen uns, dir helfen zu können!
Diese Fragen bekommen wir häufig gestellt...
Darf ich in meiner Altbau-Wohnung eine/n UntermieterIn haben?
Ja, wird nur ein Teil der Altbau-Wohnung weitervermietet, dann ist dies gesetzlich erlaubt und die Vermietung muss nicht um Erlaubnis gebeten werden.
Darf ich meine Altbau-Wohnung weitervermieten?
Nein, als MieterIn einer Altbau-Wohnung darf keinesfalls die gesamte Wohnung weitervermietet werden. Ein Teilbereich, wie ein Zimmer, kann jedoch jederzeit weitervermietet werden.
Wieviel Untermiete kann ich in einer Altbau-Wohnung verlangen?
Bei einer teilweisen Untervermietung darf der verlangte Mietzins nicht mehr als 50% des Hauptmietzinses betragen.
Was passiert, wenn ich meine Altbau-Wohnung weitervermieten will?
Eine komplette Weitervermietung einer Altbau-Wohnung ist nicht möglich. Ein Teilbereich, wie ein Zimmer, darf jedoch problemlos weitervermietet werden.
Muss ich meine VermieterInnen um Erlaubnis fragen, wenn ich ein Zimmer meiner Altbau-Wohnung untervermieten möchte?
Nein, eine teilweise Untervermietung ist erlaubt. Die VermieterInnen können jedoch einschreiten, sollte der/die neue UntermieterIn den Hausfrieden stören.
Was kann ich tun, wenn meine Altbau-Miete zu hoch ist?
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Kann man seine Altbau-Miete senken?
Ja, unter der Voraussetzung, dass sämtliche Fristen eingehalten wurden, ist es faireMiete.at möglich deinen Altbau-Mietzins auf ein faires Niveau zu senken.
Warum kann man Altbau-Mieten senken?
Der Quadratmeterpreis einer Altbau-Wohnung ist laut dem Mietrechtsgesetz an einen Richtwert gebunden, der nicht überstiegen werden darf. FaireMiete.at ist darauf spezialisiert deinen Mietzins auf ein faires Niveau zu senken.