Nachdem die Anpassung der Richtwertmieten an die Inflation im Jahr 2021 pandemiebedingt ausgesetzt wurde und die Bevölkerung auf ein weiteres Jahr ohne zusätzliche Mietkosten gehofft hatte, wird die Erhöhung nun doch mit 1. April 2022 in Kraft treten. Das Justizministerium teilte auf Anfrage der APA am 30. März 2022 mit, dass die Erhöhung Gesetzes wegen eintritt und es auch keine weiteren Pläne für eine erneute Aussetzung gibt.
Mehrkosten für Mieter*Innen
Laut Richtwertgesetz sollten Richtwertmieten für Altbau-Wohnungen alle zwei Jahre angepasst werden, wenn die Inflationsrate mehr als 3 Prozent misst. Aufgrund der Pandemie wurde die für das Jahr 2021 vorgesehene Erhöhung ausgesetzt und auf 2022 verschoben. Auch wenn die Pandemie nach wie vor ein ständiger Begleiter ist, wird das Mietzinsrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG) nicht mehr für eine weitere Aussetzung der Erhöhung herangezogen. Während die ursprüngliche Erhöhung im letzten Jahr 2,9 Prozent betragen hätte, werden Richtwertmieten ab 1. April 2022 gleich um fast 6 Prozent ansteigen. Laut Berechnungen der Arbeiterkammer würden dadurch für eine 80 m² Wohnung in Wien stolze € 360 an jährlichen Mehrkosten entstehen - in Vorarlberg sogar € 550. Im Detail bedeutet das, dass der Richtwert von € 5,81 auf € 6,15 ansteigt. Doch neben den Richtwerten werden auch die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge in Altbauten von € 2,39 auf € 2,52 angehoben.
Folgen für Mieter*Innen
Als Mieter*In einer Altbau-Wohnung bedeutet das jetzt aber nicht automatisch, dass ab 1. April 2022 gleich ein erhöhter Mietzins gezahlt werden muss. Laut dem Mietrechtsgesetz (MRG) muss die Erhöhung durch die Vermieter*Innen bis maximal 14 Tage vor Fälligkeit der nächsten Monatsmiete über eine schriftliche Verständigung bekannt gegeben werden. Das Mieterhöhungsbegehren darf auch erst versendet werden, wenn die neuen Richtwerte bereits in Kraft getreten sind. Langt es davor ein, hat das Schreiben keine Wirkung. Langt das Begehren der Vermieter*Innen zu spät ein, kann die Erhöhung erst ab der übernächsten Miete angewandt werden. Das bedeutet, dass die erhöhte Miete frühestens ab 5. Mai 2022 (Indexklausel) verlangt werden darf, wenn die Verständigung der Erhöhung vor 21. April 2022 einlangt. Ob sich ein befürchteter Leerstand aufgrund der Mieterhöhung bewahrheitet, werden erst die nächsten Monate zeigen. Die Regierung arbeitet zwar bereits an der Einführung einer Leerstandsabgabe, konkrete Angaben gibt es jedoch noch keine.
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Diese Fragen bekommen wir häufig gestellt...
Warum werden die Richtwertmieten erhöht?
Richtwertmieten werden gemäß dem Richtwertgesetz alle zwei Jahre an die Inflation angepasst, wenn der Inflationswert mehr als 3 Prozent beträgt. Die nächste Erhöhung ist für 1. April 2022 vorgesehen.
Ab wann werden die Richtwertmieten erhöht?
Die Erhöhung der Richtwertmieten ist für 1. April 2022 vorgesehen. Effektiv zu zahlen ist ein erhöhter Mietzins erst ab 1. Mai 2022 nach schriftlicher Verständigung durch die Vermietung.
Um wieviel werden Richtwertmieten in Altbau-Wohnungen erhöht?
Richtwertmieten werden ab 1. April 2022 um etwa 6 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass die Miete für eine 80 m² Altbau-Wohnung in Wien jährliche Mehrkosten in der Höhe von € 360 mit sich bringt.
Wann muss mein/e Vermieter/in eine Mieterhöhung bekannt geben?
Die Vermietung muss eine Erhöhung schriftlich bekannt geben. Dieses Erhöhungsbegehren darf erst nach der offiziellen Bekanntgabe der Erhöhungswerte abgesendet werden und muss maximal 14 Tage vor der Fälligkeit des nächsten Mietzinses einlangen. Sollte deine Vermietung diese Fristen nicht einhalten, kann dir faireMiete helfen!
Ab wann muss ich erhöhte Altbau-Miete zahlen?
Der an die Inflation angepasste neue Mietzins darf frühestens ab 1. Mai 2022 verlangt werden. Solltest du schon davor eine auf der Valorisierung begründete Mieterhöhung erhalten haben, dann melde dich am besten noch heute bei faireMiete.at!
Welche Auswirkungen hat die Erhöhung der Richtwertmieten?
Die Erhöhung der Richtwertmieten wirkt sich zum einen auf den finanziellen Haushalt von MieterInnen aus und könnte aber auch zu einem Leerstand an Altbau-Wohnungen führen.
Was wird gegen Leerstand in Altbau-Wohnungen getan?
Die Regierung arbeitet bereits an der Einführung einer Leerstandsabgabe, die unnötigen Leerstand am Wohnungsmarkt vermeiden soll.