Richtwertmietzins einfach erklärt

2022-03-15

Hohe Decken, Echtholzboden und große Fenster - Der Altbau und seine charmanten Ausstattungsmerkmale gehören zu den wohl beliebtesten Wohnobjekten in Österreich. Allein in Wien beträgt der Anteil an Altbau-Wohnungen ganze 64 %. Doch wusstest du schon, dass Mieten für Altbau-Wohnungen an einen gesetzlichen Richtwert gebunden sind – und du zu viel gezahlte Miete zurückbekommen kannst?

Das Richtwertgesetz

Im Jahr 1994 wurde ein Gesetz eingeführt, welches den Immobilienmarkt regulieren und unverschämt hohen Mieten in Altbauten einen Riegel vorschieben sollte. Dieses sogenannte Richtwertgesetz legt den maximal zulässigen Höchstwert pro Quadratmeter in einer Altbau-Wohnung fest, sofern bestimmte Kriterien erfüllt werden:

  • Vollanwendungsbereich des Mietrechtgesetzes (MRG)
  • Wohngebäude wurde vor 1. Juli 1953 erbaut
  • Mietvertrag nach Erlass des Richtwertgesetzes abgeschlossen
  • Es handelt sich um eine mietrechtliche Normwohnung (maximal 130 m², brauchbarer Zustand, Heizung, etc.)

Zusätzlich spielen auch Lage, Außenbereiche, der Zustand des Wohnhauses und eine eventuelle Möblierung eine wichtige Rolle bei der Zusammensetzung der Miete, da für diese Faktoren ein Zuschlag berechnet werden darf. Es können jedoch auch Abschläge aufgrund von fehlenden Sanitäranlagen in der Wohnung, Lärmbelästigung, unbrauchbarer Flächen oder wegen eines nicht vorhandenen Kellers gemacht werden. Handelt es sich um einen befristeten Mietvertrag, wobei die Dauer der Befristung nicht relevant ist, dann gilt es einen 25-prozentigen Abschlag einzuhalten. Wurde trotz Befristung kein Abschlag in der Mietzinskalkulation berücksichtigt, dann können Mieter*Innen zu Unrecht gezahltes Geld bis zu 10 Jahre rückwirkend zurückfordern.

 

Auswirkung der Inflation

Richtwertmieten sind gesetzlich auch an die Inflation gekoppelt und werden daher alle zwei Jahre per 1. April angepasst. Die für das Jahr 2021 geplante Erhöhung musste jedoch, aufgrund der Pandemie, auf 2022 verschoben werden und soll stolze 6% betragen. Erhöhungen der Miete müssen mindestens 14 Tage vor der effektiven Mietzinserhöhung den Mieter*Innen bekannt gegeben werden – eine nachträgliche Erhöhung ist nicht erlaubt. Sollte deine Altbau-Miete also aufgrund der Erhöhung der Richtwertmiete mit 1. April steigen, darf der erhöhte Mietzins nicht vor 1. Mai 2022 einverlangt werden.

Wir helfen!

Solltest du nun festgestellt haben, dass du zu viel Miete für deine Altbau-Wohnung zahlst, dann melde dich bei uns, denn wir können dir helfen! FaireMiete wurde gegründet, um Mieter*Innen wie dich dabei zu unterstützen, ihr Recht auf eine faire Miete durchzusetzen. Egal ob es um eine zu Unrecht erfolgte Erhöhung, nicht berücksichtigte Abschläge oder unzulässige Zuschläge in deiner Altbau-Wohnung geht, wir machen uns für dich stark - ohne Risiko und zusätzliche Kosten.

Zögere nicht länger und kontaktiere uns, damit wir deine Miete auf ein faires Niveau bringen können. Du erreichst uns telefonisch: +43 676 3507500 oder per Mail: info@faireMiete.at. Wir freuen uns, dir helfen zu können!

Diese Fragen bekommen wir häufig gestellt...

Was ist ein Altbau?

Als Altbau werden Zinshäuser bezeichnet, die vor 1954 erbaut wurden. Altbau-Wohnungen lassen sich gut an ihrer Deckenhöhe, großzügigen Fenstern und Echtholzboden erkennen.

Wie setzen sich Altbau-Mieten zusammen?

Mieten für Altbau-Wohnungen sind nach dem Richtwertgesetz geregelt. Es können jedoch Zuschläge wie für Lage, oder Abschläge wie unbrauchbare Flächen, in die Mietzinsberechnung miteinfließen. FaireMiete.at prüft für dich, ob deine gezahlte Miete über ein faires Niveau verfügt.

Wann wurden Richtwertmieten gesetzlich geregelt?

1994 wurde das Richtwertgesetz erlassen, das den gesetzlich zugelassenen Maximalbetrag pro Quadratmeter regelt. FaireMiete.at hilft dir bei der Überprüfung deines Mietzinses.

Müssen VermieterInnen sich an Richtwerte halten?

Ja, VermieterInnen müssen sich an gesetzlich vorgeschriebene Richtwerte halten. Solltest du das Gefühl haben, zu viel Miete für deine Altbau-Wohnung zu bezahlen, dann nimm gleich Kontakt mit uns auf!

Welche Rolle spielt die Inflation bei der Erhöhung von Richtwertmieten?

Richtwertmieten sind gesetzlich an die Inflation gekoppelt und werden daher alle 2 Jahre, immer mit 1. April, an den jeweiligen Wert angepasst.

Woher weiß ich, ob ich zu viel Miete für meine Altbau-Wohnung zahle?

Auf faireMiete.at kannst du einen ersten Check durchführen und überprüfen, ob du Anspruch auf eine Rückzahlung hast.