Tipps für einen fairen Mietvertrag

2022-03-26

Ist die perfekte Altbau-Wohnung gefunden, ist eines der wichtigsten Dinge der Abschluss des Mietvertrages. Doch bevor dieser unterschrieben werden sollte, empfiehlt es sich einen genauen Blick in das Dokument zu werfen, denn die genauen Konditionen der Wohnungsübernahme und -rückgabe können ein paar Stolperfallen beinhalten. Wir haben für dich Tipps für einen fairen Mietvertrag gesammelt, damit du ideal auf deinen Einzug vorbereitet bist.

Datencheck

Zuallererst solltest du überprüfen, ob sämtliche Angaben und Summen auch korrekt im Mietvertrag festgehalten wurden. Ein Zahlendreher oder Tippfehler kann leicht passieren und es ist besser eine falsche Summe im Vorhinein korrigieren zu lassen, als die eigentlich vereinbarte Summe im Nachhinein zu erstreiten – auch wenn dir faireMiete gerne dabei zur Seite steht. Auch die im Vertrag angegebene Größe der Altbau-Wohnung solltest du nachprüfen - eine Schwankung bis zu 10% ist rechtlich erlaubt, ist die Differenz jedoch größer, muss eine Anpassung des Mietzinses erfolgen.

Zustandscheck

Als Mieter*In erklärt man sich damit einverstanden, bestimmte Rechte und Pflichte einzuhalten - dazu gehört auch die Instandhaltung der Wohnung bzw. Schäden zu vermeiden, die über den Rahmen einer gewöhnlichen Abnutzung hinausgehen. Wir empfehlen dir vor Abschluss des Mietvertrages die Wohnung genau zu begutachten und Schäden, die bereits vorhanden sind, mittels Fotos zu dokumentieren. So ein Zustandsprotokoll schützt dich davor bei einem Auszug für Mängel belangt zu werden, die du gar nicht verursacht hast.

Kostencheck

Bei Wohnungen, die teilweise oder voll in den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetz (MRG) fallen, wie der Großteil der Altbau-Wohnungen in Österreich, darf ein Mietvertrag nichts kosten - Die Erstellung des Vertrages wird mittels der Betriebskosten kompensiert. Solltest du trotzdem eine separate Zahlung für den Mietvertrag geleistet haben, kannst du die Summe 10 Jahre rückwirkend zurückfordern - faireMiete unterstützt dich dabei!

 

Kautionscheck

Wohnungen werden meist nur mit einer Kaution vergeben, doch diese darf bei Altbau-Wohnungen nicht mehr als 3 Nettokaltmieten betragen. Du hast als Mieter*In das Recht die Mietkaution in bis zu 3 Monatsraten abzubezahlen, während sich Vermieter*Innen dazu verpflichten, die erhaltene Summe dem geltenden Spareckzins nach zu verzinsen.

Befristungscheck

Oftmals werden Wohnungen nur zeitlich befristet vermietet, doch bei Altbau-Wohnungen, die in den Anwendungsbereich des MRG fallen, ist diese Frist gesetzlich festgeschrieben. Eine Altbau-Wohnung darf lediglich eine 3-jährige Befristung aufweisen, Fristen die darunter liegen, sind nicht erlaubt. Sollte dein Mietvertrag eine 1-jährige Befristung der Mietdauer aufweisen, so wurde von Vermieter*Innenseite gegen das MRG verstoßen und der befristete Mietvertrag wird als Konsequenz in einen unbefristeten umgewandelt. Zudem muss es auch einen gesetzlich anerkannten Grund für die Befristung geben, wie beispielsweise Eigenbedarf, der auch im Vertrag festgehalten werden muss. Eine zeitliche Befristung der Mietdauer in einer Altbau-Wohnung geht mit einem 25-prozentigem Abschlag des Mietzinses einher, du solltest also unbedingt darauf achten, dass dies im Vertrag nicht übersehen wurde.

Kündigungscheck

Auch eine Kündigung deiner Altbau-Wohnung ist mit Fristen verbunden, die Mieter*Innen und Vermieter*Innen schützen sollen. Kündigungsdetails sollten immer vertraglich festgehalten werden, um rechtlichen Folgen aus dem Weg zu gehen. Bei einer befristeten Miete läuft der Vertrag mit dem vereinbarten Ende aus. Solltest du jedoch feststellen, dass die Wohnung doch nicht ganz deinen Vorstellungen entspricht, kannst du nach Ablauf von 12 Monaten eine Kündigung einreichen. Die Kündigungsfrist entspricht einer Dauer von 3 Monaten ab Monatsende. Das bedeutet, dass wenn du Anfang März deine Kündigung bekannt gibst, die Auflösung deines Mietverhältnisses mit 30. Juni stattfinden kann. Achtung vor der Kündigungsverzichtsklausel im Mietvertrag: Diese verhindert, dass vor dem vertraglich festgelegten Ende des Mietverhältnisses eine Kündigung durch Mieter*Innen erfolgen kann – was nicht besonders vorteilhaft ist.

 

Rückgabevoraussetzungen

Bevor du deinen Mietvertrag unterschreibst, ist es auch wichtig einen Blick in die Zukunft zu werfen und einen möglichen Umzug nachzudenken. Eine Wohnung sollte prinzipiell in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie auch bezogen wurde - abzüglich normaler Abnutzungserscheinungen. Früher mussten Wohnungen weiß ausgemalt werden, bevor eine Rückgabe erfolgen konnte. Heutzutage müssen nur grelle, unkonventionelle Farben übermalt werden - außer im Mietvertrag wurde eine Ausmalverpflichtung vereinbart, dann muss vor dem Auszug leider der Farbpinsel geschwungen werden.

Möbelmiete

Eine Möbelmiete darf nur dann verhängt werden, wenn sie vorher vereinbart und schriftlich im Mietvertrag festgehalten wurde. Für Basics wie Spüle oder Herd in der Küche darf keine Miete verlangt werden, für andere Einrichtungsgegenstände, wie ein Tisch oder eine Couch jedoch schon. Die Möbelmiete setzt sich zusammen aus der geschätzten Restnutzungsdauer, einem Gewinnzuschlag für Vermieter*Innen und einer zusätzlichen Umsatzsteuer in der Höhe von 20 %. Leider wird die Möbelmiete oft dafür missbraucht den Mietpreis in die Höhe zu treiben, daher empfiehlt es sich einen genauen Blick auf die gewünschten Beträge zu werfen und im Zweifelsfall faireMiete zu kontaktieren.

Mietercheck

Wer den Mietvertrag unterzeichnet ist damit die Person, die für die Wohnung verantwortlich ist und damit auch sämtliche Rechte und Pflichten zu erfüllen hat. Wird die Wohnung von mehreren Personen bewohnt, wie in einer WG oder Partnerschaft, dann kann in Schadensfällen nur der/die Unterzeichner*In belangt werden. Wurde von einem WG-Mitglied beispielsweise keine Miete überwiesen, so bleibt der/die Hauptmieter*In, der/die den Vertrag unterzeichnet hat, auf den Folgekosten sitzen. Im Falle einer Trennung eines Paares hat jedoch auch der/die Vertragsunterzeichner*In das Recht darauf in der ehemals gemeinsamen Wohnung zu verbleiben.

 

Haustiercheck

Auch wenn es oftmals in Inseraten steht, so ist es Vermieter*Innen nicht zulässig Haustiere zu verbieten. Kleintiere sind in der Regel immer erlaubt und nur nach einer Prüfung der Vermietung, nachdem störende Verhaltensauffälligkeiten durch Nachbar*Innen gemeldet wurden, kann es passieren, dass ein Haustierverbot erteilt wird. Es empfiehlt sich Haustiere mit in den Mietvertrag aufzunehmen.

Miethöhe

Der wohl wichtigste Part des Mietvertrages ist die Höhe des Mietzinses. Altbau-Wohnungen werden mittels gesetzlichen Richtwertes reguliert, der den maximal zulässigen Betrag pro Quadratmeter festlegt. In Wien sind das beispielsweise € 5,81, in Salzburg € 8,03 oder im Burgenland € 5,30 die verlangt werden dürfen. Für besondere Ausstattungsmerkmale oder eine hervorragende Lage, darf ein Zuschlag verrechnet werden. Die jeweilige Altbau-Miete setzt sich also aus den Richtwerten plus Zuschlägen zusammen. Leider ist es oftmals so, dass sich Vermieter*Innen nicht an diese gesetzlichen Werte halten und ein Vielfaches mehr an monatlicher Miete verlangen.

FaireMiete hilft dir

In Österreich zahlen nach wie vor 9 von 10 Altbau-Mieter*Innen zu hohen Mietzins und genau aus diesem Grund wurde faireMiete gegründet, denn wir wollen das ändern. Wir haben schon zahlreichen Mieter*Innen dabei geholfen, ihre Altbau-Mieten zu senken und die zu viel gezahlten Beträge wieder zurück zu bekommen – auch rückwirkend.

Egal ob du unrechtmäßig hohe Miete zahlst, die Möbelmiete nicht korrekt berechnet wurde oder du für den Abschluss deines Mietvertrages Geld zahlen musstest, wir helfen dir dabei dein Recht auf eine faire Miete durchzusetzen. Kontaktiere uns bei Fragen telefonisch: +43 676 3507500 oder per Mail: info@faireMiete.at - wir freuen uns, dir helfen zu können!

Diese Fragen bekommen wir oft gestellt...

Was muss man bei einem Mietvertrag im Altbau beachten?

Ein Mietvertrag und seine einzelnen Punkte, wie tatsächliche Größe der Altbau-Wohnung, persönliche Daten, Möbelmieten, Einhaltung der Richtwertmiete oder vorhandene Fristen, sollten immer ganz genau geprüft werden. faireMiete.at hilft dir dein Recht auf eine angemessene Miete durchzusetzen.

Wie kann ich meine Altbau-Miete senken?

Auf faireMiete.at kannst du einen ersten Check durchführen, ob dein gezahlter Mietzins angemessen ist. Du kannst uns auch gerne unter +43 676 3507500 anrufen oder per Mail: info@faireMiete.at mit uns Kontakt aufnehmen. Wir behandeln deine Anliegen diskret und verlässlich.

Woher weiß ich, ob meine Altbau-Miete zu hoch ist?

Auf faireMiete.at kannst du einen Check durchführen, um herauszufinden, ob deine Miete sich mit dem gesetzlichen Richtwert deckt.

Was kann ich tun, wenn meine Möbelmiete zu hoch ist?

Sollte deine Möbelmiete zu hoch sein, dann melde dich bei uns, damit wir überprüfen können, ob du zu viel zahlst. Wir helfen dir zu Unrecht gezahlte Summen wieder zurückzufordern.

Ist es legal Geld für die Unterzeichnung des Mietvertrages zu zahlen?

Nein, es darf kein Geld für die Unterzeichnung des Mietvertrages verlangt werden. Solltest du eine Summe verrichtet haben, kann diese rückwirkend für die letzten 10 Jahre zurückgefordert werden.

Was kann ich tun, wenn meine Altbau-Wohnung mehr als 10 % kleiner als im Vertrag angegeben ist?

Solltest du feststellen, dass deine Wohnung viel kleiner als angegeben ist, dann kann dir faireMiete dabei helfen, deine Altbau-Miete zu senken und zu viel gezahlte Miete zurückzufordern.

Wie hoch darf die Kaution bei einer Altbau-Wohnung sein?

Die zu verrichtende Kaution bei einer Altbau-Wohnung darf drei Nettokaltmieten nicht übersteigen.

Was ist eine Richtwertmiete?

Die Richtwertmiete reguliert Altbau-Wohnungen und ist gesetzlich im MRG verankert. Sie legt den maximal zulässigen Betrag pro Quadratmeter fest.

Mein Mietvertrag ist befristet, aber ich zahle den vollen Mietpreis, was kann ich tun?

Für befristete Mietverträge gilt es einen 25-prozentigen Abschlag der monatlichen Miete einzuhalten. faireMiete.at unterstützt dich dabei, deinen Abschlag zu erwirken und zu viel bezahlten Mietzins wieder zurückzufordern.

Kann mir faireMiete.at dabei helfen, meinen Altbau-Mietzins zu senken?

Ja, faireMiete.at ist darauf spezialisiert Altbau-Mieten auf ein faires Niveau zu senken. Melde dich noch heute bei uns, damit wir dir helfen können!