Leerstandsabgabe in Tirol und Salzburg beschlossen

2022-07-11

Nachdem die Leerstandsabgabe in der Steiermark bereits beschlossene Sache ist, wird es nun auch für Tirol und Salzburg ernst! Was sich durch die geplante Leerstandsabgabe alles ändert, haben wir im heutigen Artikel für euch zusammengefasst.

Leerstandsabgabe in Tirol

Um gegen den herrschenden Leerstand und die dadurch ausgelöste Wohnungsknappheit, sowie Spekulationen mit Wohnraum vorzugehen, hatte Tirol ja schon länger mit dem Gedanken gespielt eine Abgabe einzuführen. Nun macht Tirol Nägel mit Köpfen: Die Leerstandsabgabe tritt mit 1. September 2022 in Kraft.

Steht eine Wohnung nun länger als 6 Monate leer, also ist für einen Zeitraum über 6 Monate kein*e Mieter*In darin gemeldet, dann fällt zukünftig eine Leerstandsabgabe an – auch für Zweitwohnsitze! Je nach Wohnungsgröße kann diese Abgabe zwischen minimum € 10/Monat bis zu maximal € 215/Monat variieren.

Von den insgesamt 277 Tiroler Gemeinden, werden zudem 142 zu Vorbehaltsgemeinden erklärt, in denen die Leerstandsabgabe verdoppelt werden kann. Das bedeutet, dass hier also für eine Wohnung in der Größe von mehr als 250 m² bis zu € 5.160/Jahr anfallen könnten.

Auch bei der Entstehung neuen Wohnraumes gelten neue Regeln: Wird in einer der Vorbehaltsgemeinden Bauland oder Wohnraum erworben, dann muss zukünftig eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, dass kein Freizeitwohnsitz entsteht.

Werden die Vorgaben nicht eingehalten, kommt es zu Geldbußen durch die jeweilige Bezirkshauptmannschaft kommen. Oder aber in besonderen Härtefällen zu einer Zwangsversteigerung des Objektes. Die Liste der Vorbehaltsgemeinden soll jährlich kontrolliert und angepasst werden.

Leerstandsabgabe in Salzburg

Auch in Salzburg wird für Wohnungen, die länger als 6 Monate freistehen, künftig eine Leerstandsabgabe fällig. Die Größe der Wohnung bestimmt - wie auch in Tirol - die Höhe der zu zahlenden Abgabe. Für ältere Wohnungen bis 40 m² werden also in der nahen Zukunft bis zu € 400/Jahr anfallen. Alle 30 m² wird eine weitere Stufe in der Höhe von € 300 eingezogen, wobei jedoch die Obergrenze bei einer 220 m² Wohnung mit € 2.500 zu bemessen ist.

Bei Neubauten (also Objekte, die innerhalb der letzten 5 Jahre errichtet wurden) beträgt die Leerstandsabgabe sogar die doppelte Summe. Je nach Gemeinde, Lage und Verkehrswert der Liegenschaft kann die geplante Abgabe zusätzlich variieren. Dies gilt nicht nur für Hauptwohnsitze, sondern auch für Nebenwohnsitze. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen eine Leerstandsabgabe nicht zu entrichten ist, wie beispielsweise für baufällige Wohnungen oder aber wenn es sich um eine Vorsorgewohnung für Kinder bis 40 handelt.

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Diese Fragen bekommen wir häufig gestellt...

Was versteht man unter einer Leerstandsabgabe?

Für Wohnungen, die länger als 6 Monate leerstehen, wird in Salzburg und Tirol künftig eine Leerstandsabgabe fällig.

Warum wird eine Leerstandsabgabe in Tirol eingeführt?

Um gegen den herrschenden Leerstand und die dadurch ausgelöste Wohnungsknappheit, sowie Spekulationen mit Wohnraum vorzugehen, wird nun die Leerstandsabgabe eingeführt.

Warum wird eine Leerstandsabgabe in Salzburg eingeführt?

Mit der Leerstandsabgabe sollen in Salzburg Wohnraum-Spekulationen, Leerstand und Wohnungsknappheit vorgebeugt werden.

Wird auch in den anderen Bundesländern eine Leerstandsabgabe eingeführt?

Im Moment wird in Österreich heiß diskutiert, ob die Leerstandsabgabe landesweit eingeführt werden soll. Bisher wird die Abgabe in der Steiermark, Salzburg und Tirol verpflichtend eingeführt.

Betrifft die Leerstandsabgabe auch Altbau-Wohnungen?

Ja, auch für Altbau-Wohnungen wird künftig eine Leerstandsabgabe fällig.

Gilt die Leerstandsabgabe nur für Hauptwohnsitze?

Nein, auch Nebenwohnsitze sind von der Leerstandsabgabe betroffen.

Gilt die Leerstandsabgabe auch für Nebenwohnsitze?

Ja, auch bei Nebenwohnsitzen wird künftig eine Leerstandsabgabe fällig.

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