Kündigungsgründe in einer Altbau-Wohnung

2022-04-15

Auch wenn es eher selten vorkommt, so haben Vermieter*Innen das Recht eine Kündigung gegen Mieter*Innen auszusprechen. Doch dies kann nicht aus einer Laune heraus passieren, Vermieter*Innen müssen strenge Vorgaben einhalten, die im Mietrechtsgesetz geregelt sind. Wir haben die Gründe für euch gesammelt.

Kündigungsgründe

Die Kündigung einer Altbau-Wohnung ist an Fristen und Vorgaben geknüpft, die Vermieter*Innen und Mieter*Innen gleichermaßen schützen sollen. Wir haben uns in vorherigen Artikeln bereits mit Mietverträgen beschäftigt und werden heute einen genauen Blick auf Kündigungsgründe der Vermieter*Innenseite werfen. Prinzipiell ist es immer zu empfehlen, seinen Mietvertrag prüfen zu lassen, denn es kommt leider häufig vor, dass unwirksame Kündigungsgründe im Vertrag festgelegt wurden!

Ein*e Vermieter*In darf seinen Mieter*Innen nur dann außerplanmäßig kündigen, egal ob befristet oder unbefristet, wenn rechtliche Kündigungsgründe vorliegen:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Die Wohnung wurde grob vernachlässigt
  • In der Wohnung wurden strafbare Handlungen vollzogen – entweder durch Hauptmieter*Innen oder Mitbewohner*Innen
  • Die Wohnung wurde an unbefugte Dritte weitergegeben
  • Die Wohnung wird nicht genutzt
  • Bei Leerstand, der nicht mit Krankheit oder Urlaub begründet wird
  • Eigenbedarf der Vermieter*Innen
  • Sonstige Gründe, die im Vertrag festgelegt wurden

Zudem gibt es auch noch spezielle Gründe, die nur dann gelten, wenn zusätzlich auch eine Ersatzbleibe angeboten wird:

  • Bei Bedarf für Familienmitglieder
  • Wenn durch Fortführung des Mietvertrages bzw. des Mietzinses die Erhaltungskosten des Hauses nicht getragen werden können, sowie zusätzlich eine baubehördliche Abtragung bereits veranlasst wurde
  • Das Haus soll umgebaut oder abgetragen werden und die zuständigen Behörden dies per Bescheid abgesegnet haben
  • Wenn beim Mieten einer Kategorie “D” Wohnung eine Verbesserung durch die Vermieter*Innen verweigert wird und auch nicht selbst durchgeführt wird

Andere Gründe sind nicht rechtens und dürfen nicht zu einer Kündigung des Vertrages führen.

Faire Miete?

Leider ist es nach wie vor so, dass 9 von 10 Altbaumieter*Innen einen zu hohen Mietzins zahlen und oftmals, auch durch Unwissenheit der Vermieter*Innen, sich in nicht rechtsgültigen Mietverträgen wiederfinden. Aus diesem Grund wurde faireMiete gegründet - damit wir dein Recht auf eine gesetzlich faire Miete durchsetzen können. Altbaumieten sind nämlich gesetzlich mit einem Richtwert festgelegt, die im Mietrechtsgesetz verankert sind – Vermieter*Innen dürfen also nicht einfach frei einen Mietpreis festlegen! Es ist auch an dieser Stelle auch wichtig zu erwähnen, dass der Service von faireMiete keinesfalls ein Kündigungsgrund oder Grund für eine Nicht-Verlängerung des Mietvertrages sein darf!

Hast auch du das Gefühl, einen zu hohen Mietzins für deine Altbau-Wohnung zu zahlen? Dann melde dich noch heute bei faireMiete, damit wir dich bei deiner Mietrückholung unterstützen können. Du kannst uns gerne telefonisch: +43 676 3507500 oder aber per Mail: info@faireMiete.at kontaktieren, damit wir deine Fragen beantworten und das Verfahren für die Anpassung deines Mietzinses, so schnell wie möglich, in die Wege leiten können.

Wir freuen uns, dir helfen zu dürfen!

Diese Fragen bekommen wir häufig gestellt...

Dürfen VermieterInnen grundlos eine Kündigung aussprechen?

Nein, Gründe für eine außerplanmäßige Kündigung sind gesetzlich verankert. Gründe für die Kündigung können sein, dass Zahlungsverzug oder Leerstand besteht.

Welche Gründe führen zu einer Kündigung des Mietvertrages einer Altbau-Wohnung?

Wird die Miete nicht gezahlt, strafbare Handlungen in der Altbau-Wohnung vollzogen oder aber Eigenbedarf der Vermieter*Innen können ein Kündigungsgrund sein.

Wo ist die Kündigung für Altbau-Wohnungen geregelt?

Der Kündigungsablauf und all seine Begründungen und Fristen sind im Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt.

Kann es sein, dass im Mietvertrag nicht rechtmäßige Kündigungsgründe vermerkt wurden?

Ja, leider kommt es oft vor, dass nicht rechtmäßige Kündigungsgründe in einem Altbau-Mietvertrag vermerkt wurden. Es empfiehlt sich seinen Mietvertrag dahingehend prüfen zu lassen.

Was kann ich tun, wenn ich in meinem Mietvertrag unrechtmäßige Kündigungsgründe finde?

Hast du unrechtmäßige Kündigungsgründe in deinem Mietvertrag gefunden, dann melde dich noch heute bei faireMiete.at.

Wohin kann ich mich wenden, wenn meine Altbau-Miete zu hoch ist?

FaireMiete.at ist darauf spezialisiert zu hohe Altbau-Mieten zu senken und auf das gesetzlich vorgeschriebene Niveau zu senken.

Kann faireMiete.at mir dabei helfen, die Altbau-Miete auf ein faires Niveau zu senken?

Ja, sollte deine Altbau-Miete zu hoch ausgefallen sein, dann melde dich noch heute bei fairesSpiel.at.

Kann mich mein/e VermieterIn kündigen, wenn ich den Service von faireMiete.at in Anspruch nehme?

Nein, die Inanspruchnahme von faireMiete.at darf keinesfalls ein Kündigungsgrund sein, da Altbau-Mieten gesetzlich an einen Richtwert gebunden sind und der Mietzins schon beim Einzug von Vermieter*Innen rechtmäßig berechnet hätte werden müssen.