Tipps um Energie und Geld zu sparen – Teil 2

2022-09-22

Während wir uns im letzten Artikel unserer Energiespar-Serie mit Ratschlägen zum korrekten Heizen befasst haben, widmen wir uns heute Spar-Tipps, die das Badezimmer betreffen. Denn gerade in diesem Nassraum lauern einige Energiefresser.

Warmwasserboiler:

  • Regelmäßig entkalken: Ein Warmwasserspeicher muss regelmäßig entkalkt werden. Bei weichem Wasser alle 3-5 Jahre, bei hartem Wasser alle 1-2 Jahre.
  • Wassertemperatur senken: Wird die Wassertemperatur um 5 Grad gesenkt, bringt das eine Energie-Ersparnis von bis zu 10 Prozent. Wenn das Wasser voll aufgedreht eine angenehme Temperatur hat, dann ist der Boiler korrekt eingestellt.
  • Gute Dämmung: Verfügt der Warmwasserspeicher über eine ausreichend effiziente Dämmung? Heizt der Boiler das Wasser in relativ kurzen Abständen immer wieder auf, dann kann das ein Hinweis darauf sein, dass zu viel Wärme verloren geht.
  • Wasser sparen: Je weniger Wasser geheizt werden muss, desto weniger Strom wird verbraucht.

Waschmaschine:

  • Auf die Größe kommt es an: Je größer die Waschmaschine, desto effizienter ist sie im Gebrauch. Für eine Single-Waschmaschine reicht ein Modell mit etwa 5-6kg Fassungsvermögen aus.
  • Das richtige Modell nutzen: Sollte man sich gerade dabei befinden, eine neue Waschmaschine zu suchen, so empfiehlt es sich in ein energieeffizientes Modell zu investieren. Mittlerweile sind Elektrogeräte mit Energieeffizienz-Label ausgestattet, die ein Indikator für den künftigen Energieverbrauch sind. Eine weitere Möglichkeit Energie zu sparen, ist ein Modell mit Warmwasseranschluss zu erwerben (sofern ein solcher Anschluss vorhanden ist). Denn muss die Waschmaschine das Wasser nicht erst selbst aufheizen, reduziert sich nicht nur die Dauer des Waschganges, sondern auch der Energieverbrauch erheblich.
  • Beim Waschen sparen: Eine Waschmaschine sollte nur in Betrieb genommen werden, wenn sie vollgefüllt ist - ansonsten wird unnötig Energie verbraucht. Die meisten Textilien lassen sich mittlerweile auch bedenkenlos bei niedrigen Temperaturen ab 30 Grad reinigen. Nur Handtücher und Unterwäsche sollten mit mindestens 60 Grad gewaschen werden. Auf eine Vorwäsche sollte aus Energie- und Kostengründen verzichtet werden.
  • Gewaschene Wäsche an der Luft trocknen: Auch wenn ein Trockner verlockend weiche Wäsche zaubert, so ist das Gerät ein wahrer Energiefresser. Um Energie zu sparen, sollte die Wäsche also an der Luft getrocknet werden.

Dusche:

  • In einen Sparduschkopf investieren: Während des Duschens wird eine ganze Menge Wasser verbraucht. Während ein regulärer Duschkopf bis zu ca. 12 Liter pro Minute verbraucht, benötigen Sparduschköpfe nur 6-7 Liter in der Minute. Mit einem Sparduschkopf kann der Wasserverbrauch also um bis zu 50 % gesenkt werden. Der tatsächliche Wasserverbrauch kann ganz schnell und einfach überprüft werden: Einfach für 60 Sekunden Wasser in einen Eimer laufen lassen und nach Ablauf der Zeit messen, wie viel Wasser benötigt wurde.
  • Dichtungen kontrollieren: Dichtungen an Duschschlauch oder Armaturen können im Laufe der Zeit porös werden. Dadurch verringert sich der Wasserdruck und weniger Wasser schafft es bis zum Duschkopf, wodurch unnötig Energie verschwendet wird. Dichtungen also regelmäßig überprüfen und bei Bedarf tauschen.
  • Wasser sparen: Wird das Wasser während des Einseifens des Körpers oder der Haare abgedreht, so kann eine Ersparnis von etwa 30 % erzielt werden. Das gleiche gilt auch für den Vorgang des Händewaschens und Zähne putzen.
  • Baden oder Duschen: Eine durchschnittliche Badewanne hat ein Fassungsvermögen von in etwa 140 Liter. Das Duschen mit einem Nicht-Sparduschkopf verbraucht bis zu 12 Liter pro Minute. Das bedeutet, dass ab einer Duschdauer von 11 Minuten ein Vollbad energieeffizienter gewesen wäre. Mit einem Duschsparkopf und einem Verbrauch von 6 Liter pro Minute, könnte beim gleichen Wasserverbrauch 23 Minuten geduscht werden.

Extra-Tipp: Überprüfe die Höhe deines Mietzinses mit faireMiete

Die Teuerungen der letzten Monate lassen Altbau-MieterInnen österreichweit ächzen - Inflation, Anstieg des Richtwertes und nun gehen auch noch die Energiekosten durch die Decke. Um Kosten zu sparen empfiehlt es sich als Altbau-MieterIn seine Miethöhe zu überprüfen. Denn oftmals wird sich nicht an die vorgegebenen, gesetzlichen Richtwerte gehalten. FaireMiete ist darauf spezialisiert, Altbau-Mietzinse zu überprüfen und nachhaltig auf ein faires Niveau zu senken. Melde dich noch heute unter: +43 676 3507500 oder: info@faireMiete.at, damit wir auch deinen Mietzins senken können.

Wir hoffen die heutigen Tipps unserer Energiespar-Serie helfen auch dir, deine Badezimmeraufenthalte so energieeffizient wie möglich zu gestalten. Im nächsten Artikel befassen wir uns mit praktischen Spar-Tipps für die Küche, schau also demnächst wieder vorbei.

Diese Fragen bekommen wir häufig gestellt...

Kann man wirklich seinen Altbau-Mietzins senken?

Ja, faireMiete.at ist darauf spezialisiert, Altbau-Mietzinse zu prüfen und den Richtwert auf das gesetzlich vorgegebene Niveau zu senken.

Kann man seine Betriebskosten auch von faireMiete.at prüfen lassen?

Ja, faireMiete.at überprüft auch Betriebskosten und senkt diese im Bedarfsfall auf das vorgegebene Niveau.

Warum kann man seine Altbau-Miete senken?

Altbau-Mietzinse sind an gesetzliche Vorgaben, wie den Richtwert, geknüpft, die von VermieterInnen eingehalten werden müssen. FaireMiete.at unterstützt dich dabei, deinen Mietzins auf ein faires Niveau zu senken.

Warum sind die Quadratmeterpreise in Altbau-Wohnungen gesetzlich festgelegt?

Das Mietrechtsgesetz regelt den Quadratmeterpreis in Altbau-Wohnungen. Der sogenannte Richtwert muss eingehalten werden. Wird mehr verlangt, als gesetzlich erlaubt ist, dann kann faireMiete.at den Mietzins senken.

Gilt der Service von faireMiete.at nur für Wien?

Nein, faireMiete.at senkt Altbau-Mietzinse österreichweit.

Wie lange dauert es, bis faireMiete.at den Mietzins senken kann und ich Geld bekomme?

Im Regelfall dauert es in etwa 3 Monate, bis faireMiete.at den Mietzins senken kann. Dies kann jedoch je nach Fall variieren.

Ist eine Mietzinssenkung ein Kündigungsgrund?

Nein, der Richtwert ist gesetzlich festgelegt und muss von VermieterInnen eingehalten werden. Daher ist eine Mietzinssenkung kein Kündigungsgrund.