Um der Teuerung im Energiebereich entgegen zu wirken, wurde bereits vor einiger Zeit ein Energiekostenausgleich beschlossen. Dieser Ausgleich in der Höhe von € 150 soll Haushalte bei der nächsten Jahresabrechnung entlasten. Nun wurde der Versand der Gutscheine gestartet (wie die Tageszeitung Kurier berichtete). Wir haben die Details im Überblick.
Unterstützung vom Staat
Um Österreicher*Innen bei der Energieteuerung zu entlasten wurde der Energiekostenausgleich in Höhe von € 150 von der Regierung beschlossen. Nachdem sich letzten Monat auf einen Gutschein geeinigt werden konnte, startet Ende April nun der Versand an die berechtigten Haushalte. Personen, die zu sozial schwächeren Gruppen gehören (Pensionist*Innen, Erwerbslose, Studierende Bezieher*Innen von Mindestsicherung oder Ausgleichszulage) haben zwar bereits einen ersten Teuerungsausgleich, ebenfalls in der Höhe von € 150, erhalten, haben aber auch Anspruch auf den aktuellen Energiekostenausgleich.
Der Gutschein ist einlösbar für Personen, die Kund*Innen bei Stromlieferanten sind - für Gas- und Fernwärme kann der Gutschein jedoch nicht eingelöst werden. Zudem ist der Energiekostenausgleich an das jeweilige Einkommen gebunden: in einem Ein-Personen-Haushalt darf das Einkommen jährlich nicht mehr als € 55.000 betragen, und bei Mehr-Personen-Haushalten die Grenze von € 110.000 nicht übersteigen. Eingelöst werden kann der Gutschein entweder auf einer zentralen Webseite oder aber er wird ausgefüllt und anschließend per Post retourniert.
Zu hohe Kosten in der Altbau-Wohnung?
Die Teuerung im Energiebereich ist ein guter Zeitpunkt, um seine monatlichen Kosten zu überprüfen. Zahlst du zu viel Miete für deine Altbau-Wohnung, haben wir gute Nachrichten für dich, denn wir können zu viel bezahlten Mietzins zurückholen und deine Mietkosten nachhaltig auf ein faires Niveau bringen. Melde dich noch heute telefonisch: +43 676 3507500 oder per Mail: info@faireMiete.at, damit wir dich bei der Senkung deines Mietzinses unterstützen können.
Wir freuen uns dir helfen zu dürfen!
Diese Fragen bekommen wir häufig gestellt...
Wieso gibt es einen Energiekostenausgleich?
Um der allgemeinen Teuerung, speziell im Energiebereich, entgegenzuwirken hat der Staat beschlossen, einen Gutschein in der Höhe von €150 zu schicken, der auf die nächste Strom-Jahresabrechnung aufgerechnet werden kann.
Wie bekommt man den Energiekostenausgleich?
Der Gutschein wird per Post versendet, der Versand an die einzelnen Haushalte erfolgt ab Ende April.
Wie kann man den Energiekostenausgleich einlösen?
Man wird den Gutschein entweder auf einer speziellen Webseite einlösen oder aber ausgefüllt retournieren können, damit dieser bei der nächsten Strom-Jahresabrechnung berücksichtigt wird.
Wofür kann man den Energiekostenausgleich einlösen?
Der Energiekostenausgleich ist dafür gedacht Mieter*Innen bei den steigenden Energiepreisen zu unterstützen. Als Kund*In einen Stromlieferanten kann man den Gutschein einlösen, für Gas- und Fernwärme gilt er jedoch nicht.
Ich habe bereits den Teuerungsausgleich bekommen, habe ich auch Anspruch auf den Energiekostenausgleich?
Ja, der Energiekostenausgleich wird auch an jene Haushalte versendet, in denen bereits ein Teuerungsausgleich erhalten worden ist.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich den Energiekostenausgleich zugesendet bekomme?
Als Kund*In eines Stromlieferanten, und einer Einkommensobergrenze von € 55.000 als Einzel- bzw. €110.000 als Mehrpersonenhaushalt, ist der Anspruch für den Erhalt des Gutscheins vorhanden.
Kann ich den Energiekostenausgleich auch für Gas- und Fernwärme einsetzen?
Nein, der Energiekostenausgleich ist nur für Strom gedacht.
Wie kann ich meine Mietkosten senken?
Wenn du das Gefühl hast, zu viel Miete für deine Altbau-Wohnung zu zahlen, dann melde dich am besten noch heute bei faireMiete.at, damit wir dich bei einer Mietzinssenkung unterstützen können.