Änderung bei Provisionen: Das Bestellerprinzip kommt!

2022-04-12

In einer Pressekonferenz vom 23. März 2022 hat Justizministerin Alma Zadic (Die Grünen) bekannt gegeben, dass in Zukunft das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung eingeführt wird. Das bedeutet, dass nun nicht mehr Mieter*Innen zur Provisionskasse gebeten werden, sondern nur die Person eine Makler*Innengebühr zahlen muss, die den Auftrag ursprünglich erteilt hat. Was das für Mieter*Innen im Detail bedeutet, sehen wir uns im heutigen Artikel an.

Das Bestellerprinzip

Bisher war es so, dass Makler*Innen eine Gebühr für die Vermittlung eines Mietobjektes, wie einer Altbau-Wohnung, einheben konnten. Und obwohl eine Provision rechtlich sowohl von Vermieter*Innen als auch MieterInnen abverlangt werden kann, blieben die Kosten dafür meist allein an den Mieter*Innen hängen. Vermittlungsgebühren für Mietobjekte haben bereits in der Vergangenheit oftmals eine Hürde bei der Wohnungssuche dargestellt, was dazu geführt hat, dass im Jahr 2010 eine gesetzliche Obergrenze von 2 Monatsmieten eingeführt wurde. Nun geht die Regierung einen Schritt weiter und pocht auf den Start des Bestellerprinzips, um Mieter*Innen weiter zu entlasten.

Der Gesetzesentwurf zur Einführung des Bestellerprinzips befindet sich bereits in Begutachtung und wäre nach einer 6-monatigen Übergangsfrist bereit für die Einführung. Mit einem tatsächlichen Wirkungseintritt ist, wenn alles reibungslos verläuft, allerdings erst Ende 2022 oder im Frühjahr 2023 zu rechnen. Die österreichische Mieterschutzorganisation hatte bereits seit Jahren auf die Einführung des Bestellerprinzips gepocht – der Antrag dazu liegt sogar bereits seit 2015 im Parlament auf. Dass das neue Gebührensystem funktioniert, zeigen beispielsweise unsere deutschen Nachbarn, die den Wohnungsvergabemarkt bereits vor 7 Jahren mit dem neuen Provisionssystem aufgemischt haben. Auch in den Niederlanden, Belgien oder Norwegen wurde das Bestellerprinzip eingeführt und hatte keine negativen Folgen für den Wohnungsmarkt.

 

Auswirkungen des Bestellerprinzips

Maklerprovisionen sind ein lukratives Geschäft - jährlich werden durch die Vermittlung von leerstehenden Wohnungen etwa € 50 Millionen umgesetzt. Doch bisher haben meist nur Mieter*Innen in den sauren Provisionsapfel beißen müssen. Diese Verlagerung der Kosten stellt eine finanzielle Erleichterung für all jene dar, die ohnehin unter einem schwachen Einkommen leiden und dadurch Probleme haben, eine passende Wohnung zu finden. Ein Aufschrei gegen die geplante Einführung des Bestellerprinzips kommt aus dem Lager der Makler*Innen, die sich in ihrer Existenz bedroht fühlen. In Österreich gibt es über 5000 Maklerunternehmen, die in der Wohnungsvermittlung tätig sind und etwa 10.000 Mitarbeiter*Innen beschäftigen. Die Angst, dass Aufträge ausbleiben ist jedoch recht unbegründet, denn natürlich könnten Vermieter*Innen die Vermittlung ihres leerstehenden Objekts selbst in die Hand nehmen, doch der damit verbundene Aufwand und eventuelle Streitigkeiten mit zukünftigen Mieter*Innen aufgrund von Fehlern bei Besichtigung oder Wohnungsangaben, sind gute Gründe, weiterhin ein professionelles Unternehmen für die Vergabe zu beauftragen.

Eine andere Gefahr, die in der Einführung des Bestellerprinzips lauert, ist, dass Vermieter*Innen versuchen könnten das Geld, dass nun von ihnen für die Vermittlung der Wohnung gezahlt werden muss, über verbotene Ablösen, zu hohe Möbelmieten oder andere illegale Zahlungen von Mieter*Innen wieder zurückzubekommen. Es gilt also den Mietvertrag gut durchzulesen und sich vor dem Unterschreiben darüber zu informieren, welche Zahlungen tatsächlich bei der Übernahme einer Altbau-Wohnung erlaubt sind (Hier haben wir übrigens ein paar Tipps für euch gesammelt). Auch für Makler*Innen, die sich nicht an die neuen Regelungen halten, können Verwaltungsstrafen oder sogar einen Verlust der Gewerbeberechtigung riskieren. Möglicher Leerstand könnte sich zwar anfänglich als Problem gestalten, doch die Regierung arbeitet bereits an einer Abgabe, die Vermieter*Innen ab einer gewissen Leerstandsdauer zu zahlen haben.

Solltest du Hilfe brauchen, weil du eine verbotene Ablöse oder zu viel Mietzins für deine Altbau-Wohnung bezahlst, dann kontaktiere faireMiete.at noch heute. Du kannst uns telefonisch: +43 676 3507500 oder per Mail: info@faireMiete.at erreichen – wir freuen uns dich dabei unterstützen zu dürfen, dein Recht auf eine faire Miete durchzusetzen.

Diese Fragen bekommen wir oft gestellt...

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip sorgt dafür, dass zukünftig die Person eine Provision zahlen muss, die den Makler/ die Maklerin beauftragt hat.

Ab wann gilt das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip wird im Moment einem Prüfungsverfahren unterzogen und könnte Ende 2022 oder wahrscheinlich im Frühjahr 2023 eingeführt werden.

Wer muss eine Provision bei der Wohnungsvermittlung zahlen?

Bisher war es meist so, dass MieterInnen zur Provisionskasse gebeten wurden. Ab der Einführung des Bestellerprinzips muss immer die Person die Provision zahlen, welche das Wohnungsvermittlungspersonal beauftragt hat.

Warum müssen MieterInnen Provision bezahlen?

MaklerInnen kümmern sich um die Vermittlung von Mietobjekten. Dazu gehört auch essentielle Arbeit wie das Erstellen eines Portfolios oder Staging des Objekts.

Gibt es in anderen Ländern bereits ein Bestellerprinzip?

Ja, in Deutschland wurde das Bestellerprinzip bereits vor 7 Jahren eingeführt und auch Belgien oder Norwegen nutzen diese Art der Wohnungsvermittlungsgebühren.

Kann das Bestellerprinzip negative Folgen auf den Wohnungsmarkt haben?

Eine Gefahr für MieterInnen, die in der Einführung des Bestellerprinzips lauert, ist, dass VermieterInnen versuchen das Geld für die gezahlte Provision durch illegale Ablösezahlungen, horrende Möbelmieten oder Mietzinse zurückzuholen. Das ist jedoch illegal und du solltest in diesem Fall gleich Kontakt zu faireMiete.at aufnehmen!

Was passiert, wenn sich MaklerInnen nicht an die neuen Regelungen des Bestellerprinzips halten?

Für die Nichteinhaltung der neuen Gesetzeslage drohen MaklerInnen Verwaltungsstrafen oder aber sogar der Entzug der Gewerbeberechtigung.

Kann mir faireMiete.at dabei helfen, meine Miete auf ein angemessenes Niveau zu senken?

Ja, solltest du in deiner Altbau-Wohnung einen zu hohen Mietzins zahlen oder aber illegale Ablösezahlungen leisten musstest, dann melde dich am besten noch heute bei faireMiete.at, damit wir dich bei der Rückholung deiner zu viel bezahlten Miete und der Senkung dieser zu unterstützen.